Das Nachbarrecht ist Teil des Zivilrechtes, aus der Abteilung Sachenrecht.
Es regelt insbesondere die Beeinträchtigung der Eigentumsrechte, die von benachbarten Grundstücken und von Grundstücksgrenzen ausgehen. Die grundsätzlichen gesetzlichen Vorschriften über das Nachbarrecht finden sich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in den §§ 903 - 924 und im § 1004.
Es gibt allerdings die Einschränkung, die im Einführungsgesetz zum BGB vorgesehen ist, daß für landesrechtliche Vorschriften hinsichtlich des Nachbarrechts Ausnahmeregelungen möglich sind. Dadurch gibt es zusätzliche Regelung des Nachbarrechts in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Das Nachbarrecht ist damit auch teil des Baurechtes.
Bundeslandunabhängig ist jedoch in und mit Absprache aller Beteiligten (auch Vermieterin!) sicherlich leicht eine Lösung zu finden um aus dem Zaun keine Mauer zu machen.
Gruß