Als neutraler Staat ist Österreich auf die allgemeine Wehrpflicht angewiesen. Sie garantiert eine umfassende militärische Landesverteidigung, ohne dass Österreich Mitglied eines Verteidigungsbündnisses werden muss. 

Frauen haben bereits die Möglichkeit, freiwillig in den Streitkräften zu dienen. Gleichberechtigung schließt nicht aus, dass nicht in einigen Bereichen Unterschiede gemacht werden dürfen. 

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Ja, aber die Regelung ist nicht vom Gleichbehandlungsgrundsatz betroffen. Die allgemeine Wehrpflicht gilt im Grundgesetz ausschließlich für männliche Staatsbürger. Frauen haben aber jederzeit die Möglichkeit, freiwillig in den Streitkräften zu dienen. Hier besteht aus meiner Sicht kein Änderungsbedarf

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