Hallo,

wollen evtl ein Gastronomie Betrieb mit eine Ablöse übernehmen. Jetziger Betreiber wird auch in Zukunft der Vermieter sein. Das Geschaeft ist ziemlich runter runtergewirtschaftet. Es kann natürlich sein, dass wir es irgend wann wegen Gesundheit, Alter, oder... abgeben wollen/müssen. Der Vermieter würde es nicht erlauben. Also wenn wir den Laden aufgeben wollen, sollen wir einfach raus. Eine Übergabe an anderen mit eine Ablöse dürfen wir nicht. Ich sehe es ein und will Ihn irgendwie überzeugen.Sein Rechtsanwalt wird d Mietvertrag vorbereiten.
Fragen:1-darf er so eine Übergabe i.Zukunft verbieten?
2-wie soll der Mietvertrag diesbezüglich gestalltet werden?

Lieben Dank im Voraus & Gruss