Charakterwahl funktioniert nicht, Missionen starten nicht :-(
zum Thema: windows im abgesicherten Modus starten, malewarebytes-tool runterladen bei chip.de >>> full scan, die exe sollte im abgesicherten Modus nicht laufen.
aber da eine Systemwiederherstellung bei dem Virus auch reicht, sollte das kein Problem sein
das ist alles irgendwann Routine, ich nehme den Gang meistens davor raus und entscheide dann spontan wie ich schalte.... kommt halt auf die Straße, Verkehrslage und Geschwindigkeit an, wenn ne Kreuzung kommt wo man mit 50 ranfährt und alles einblicken kann, kann man auch gut im 4ten Gang bleiben, wenn man in der Stadt weiß dass man wahrscheinlich anhalten muss, dann 1ten oder 2ten Gang, wenn ich noch rolle nehm ich allerdings nie den 1ten gang....alles situationsbedingt würde ich sagen
habs mal einfach gemacht, wenn du was nich verstehst frag nach ;-)
http://uploaded.to/file/41xljyvp
Auszug: "......Windows 7 Starter Edition Hintergrundbild ändern
Die Änderung des Hintergrundbildes funktioniert nicht auf Notebooks oder Netbooks mit der Windows 7 Starter Edition. Hier ist Austauschen des Hintergrundbildes nicht erlaubt und daher sind die entsprechenden Funktionen deaktiviert......
http://www.dirks-computerecke.de/windows-7/windows-7-hintergrundbild-aendern.htm
nicht so schnell, falls so etwas wie Ersatzlieferungen in den AGB's festgelegt sind, dann bekommst du eben nicht dein Geld zurück, wäre dann eine vertragliche Regelung. Falls dort nichts steht dann sollte die gesetzliche Regelung greifen, bei der du dein Geld zurück verlangen kannst.
Die erste Frage wäre erstma, woher du weißt, dass deine Graka kaputt ist? Springt es beim Abstürzen direkt auf den Desktop oder kommt ne Meldung?
denke nicht, zumindest nicht auf legale Art und Weise
http://r21.cooltext.com/rendered/cooltext590229307.png
illegal ist 100%-tig das Bereitstellen dieser urheberrechtlich geschützten Dateien im Internet....Das Downloaden bei Tauschbörsen wie emule ist ebenfalls illegal, da man gleichzeitig die Datei wieder im Internet bereit stellt. Filestore, Rapidshare etc. gehören zu den One-Click-Hostern. Der Download urheberrechtlich geschützter Datein auf diesen Seiten sollte grundsätzlich ebenfalls als illegal aufgeführt werden. Dagegen steht jedoch, dass kaum Fälle bekannt sind, in denen Downloads bei solchen Hostern Rechtsfolgen hatten, da sie ihren Sitz im Ausland haben und die Nachvollziehbarkeit durch die Einbehaltung der IP's nicht gegeben ist. Übrigens, wer immernoch meint, dass das Konvertieren von geschützter Musik von Youtube "legal" ist, den muss ich enttäuschen.....