Darf ich als WEG-Eigentümer Einsicht in einen neuen Verwaltervertrag nehmen?
Es steht bei uns die neue Verwalterwahl an. Kann ich den mit Beiräten und dem Verwalter ausgehandelten neuen Vertrag vor Unterzeichnung der Beiräte einsehen und rechtlich Überprüfen lassen. Danke für die Antwort Floriab
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