Antwort
Vielen Dank für Eure Antworten! Aber gilt dies eigentlich auch, wenn die Stufen im Tarifvertrag nach Jahren im Betrieb/Zugehörigkeit geregelt sind? Ich habe also ein Jahr übersprungen. Bin nun z.B. im Gehalt des Jahres 5 obwohl ich eigentlich laut Betriebszugehörigkeit erst im Jahr 4 wäre, weil ich eben vor 2 Jahren ein Überspringen eines Jahres verhandelt habe. Kann mein Arbeitgeber das eine Jahr wieder streichen/rückgängig machen?