Antwort
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber zu viel gezahltes Arbeitsentgelt zurück fordern.
Dabei muss er aber sowohl die entsprechende Abrechnung präsentieren, die darlegt, wie viel zu viel gezahlt wurde, als auch bestimmte Fristen einhalten.
Wie lange die Frist ist, hängt davon ab, ob es bezgl. einer so genannten Ausschlussfrist arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen gibt. Nicht unüblich sind z. B. 3 Monate. Falls nichts speziell vereinbart wurde, gilt das BGB mit 3 Jahren.