Moin, mal wieder eine 'gute Frage' an die Mietrechtsspezialisten. Wusstet Ihr, dass man als Miteigentümer einer Immobilie mit mehreren Wohneinheiten (bei uns: knapp 100 Wohnungen) die ausstehenden Müllgebühren fremder Mieter zahlen muss? Wir erhielten eine Rechnung eines uns unbekannten Mieters, der 2016 seine Müllgebühren nicht bezahlt hatte, nun aber nach unbekannt verzogen sei.
Obwohl wir nachweisen können, dass 2016 bei uns eine andere Person in der Wohnung lebte (Mietvertrag; Handwerkerrechnungen; Emails), hält das Amt an seiner Forderung fest. Mittlerweile mit Drohung einer Pfändung und extra Bearbeitungsgebühr, falls wir nochmal Widerspruch einlegen.
Unser Name als Miteigentümer sei vom Grundbuchamt genannt worden. Die Hausverwaltung kennt den Mieter auch nicht und kann deswegen nicht helfen, den Vermieter zu finden. Erinnert mich krass an Willkürjustiz. In einem größeren Objekt können da ja schnell erhebliche Summen zusammenkommen, die dann komplett willkürlich einem Miteigentümer in Rechnung gestellt werden.