Schadensersatz bei Kassendifferenz im Einzelhandel?
Hallo! Gerade liegt folgendes Problem vor: vmtl. durch einen Wechselgeldbetrüger liegt eine Kassendifferenz von ca. 140€ vor. Es soll bei der Frage nicht darum gehen, ob die Kassierkraft Schadensersatz zu leisten hat, sondern darum, wann dieser zu leisten wäre.
Der Vorgesetzte fordert, dass die Differenz bis morgen 16.12. in die Kasse gelegt wird - in bar, nichts Schriftliches (die Differenz enstand am 13.12. Telefonischen Kontakt gab es mit dem Vorgesetzten noch am selben Abend, dann bis heute Funkstille, die Forderung nach den 140€ kam erst heute am 15.12.). Wird das Geld nicht in die Kasse gelegt, folgt ein Gespräch mit dem Chef inklusive Abmahnung.
Dazu zwei Fragen: 1. Ist das so zulässig? Mir war nicht bewusst, dass man sich von Abmahnungen freikaufen kann. 2. Gibt es eine Regelung, in welchem Zeitraum der Schadensersatz geleistet werden muss? Wenn ja, wie lang ist dieser? 140€ sind bei einem Verkäufergehalt kein Pappenstiel und bis morgen schlicht nicht machbar.
Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
Grüße Flaschenmessi