Hallo,
meine Freundin und ich bewohne seit 4 Monaten eine Wohnung mit EBK die wir mitmieten uns also nicht gehört. Nachdem wir die Spülmaschine seit 2 Monaten benutzen, scheint sie nun den geist aufgegeben zu haben. Als ich nun das Wasserzulaufsventil für die maschine unter dem waschbecken überprüft habe, fiel mir auf dass es dort tropft (was es vorher nicht getan hat).
Wir haben eine Kleinrepaturklauser bis 80€ im Einzelfall im Mietvertrag. Im Mietvertrag wird erwähnt, dass wir die EBK mitmieten, jedoch wird nicht explizit jedes Teil (also auch nicht die Spülmaschine) aufgeführt.
Wie geh ich nun vor? Ist der Vermieter für jegliche Reperatur verantwortlich? Oder nur für Reparaturen die Spülmaschine betreffend (das heisst für Schaden an der Wasserleitung wäre ich bis 80€ zum zahlen verantwortlich?)? Ist der Vermieter überhaubt verpflichtet die Spülmaschine zu ersetzen (falls sie kaputt sein sollte)? Oder könnte er sie einfach abholen und den Platz freilassen, da sie ja nicht extra aufgelistet wurde im Mietvertrag.
Danke im Vorraus