Danke für die vielen Antworten bisher nur leider driften sie leicht an meiner eigendlichen Frage vorbei, ich will anhand von zwei beispielen darstellen ob man von einem steuer vor- oder nachteil sprechen kann.

1. mög. Steuervorteil: Man hat normales Einkommen ein leben lang

Sparphase: Einzahlung von 1946€ jährlich für 10 Jahre, 1% Zins, 154€ Prämie, 450€ Steuererstattung durch Günstigerprüfung.

Tilgungsphase: Tilgungsleistungen über 1946€ pro Jahr, 1,5% Zins, 154€ Prämie, ebenfalls 450€ Erstattung

Wohnförderkonto: Wird mit der Auszahlungs der Bausparsumme in voller höhe dieser gebildet (hier ca 21000€) und danach um maximal 2100€ pro Jahr durch Tilgung und Zulage erhöht. Gleichzeitig erfolgt eine 2% Verzinsung bis zur Rente. Tilgt man nun ca 13 Jahre lang verzinst es sich bis zur Rente (weitere 11 Jahre) auf eine Höhe von 70000€

Steuervorteil?: Die 70000€ müssen nun egal wie ab Rentenbeginnversteuert werden (z.B Einmalzahlung in Höhe von ca 20000€, man hat aber nur 24x450=5860€ Steuervorteil erhalten, welche man also zwingend Gewinbringend anlegen sollte damit sich die Steuergeschichte selbst lohnt. Selbst die Zulagen von 24x154=3696€ fallen da nicht ins Gewicht.

Fazit: Aufgrund der starken Verzinsung des fiktiven Wohnförderkontos lässt sich nur ein "echter" Steuervorteil erreichen wenn man die Steuererstattungen vor der Rente mit mehr als 2% anlegen kann. (Was ja einem keiner Garantiert)

2. mögl. Steuernachtteil (Kernpunkt der Frage)

Sparphase: Wie Oben nur keine Steuererstattung da z.B. kein Einkkommen über 8000€, da Student, Selbstständig, Arbeitslos was auch immer es geht um die Anschauung.

Tilgung: ebenfalls wie oben aber auch hier ohne Steuererstattung von 450€.

Zwischenanmerkung: Man erhält also nur die Prämie von 154€ vom Staat, weil man z.B. immer ein wenig in die Rentenkasse abgeführt hat.

Wöhnförderkonto: Wird exakt wie oben gebildet, nun hat man auch hier zu Rentenbeginn eine Steuerschuld von 20000€ vor sich (angenommen man hat dennoch in der zweiten Hälfte seines Lebens gut verdient, konnte aber keine Steuervorteile geltend machen da diese nur in der ersten Hälfte möglich waren)

Fazit: Hier wird nun die eigene Sparleistung + Zulagen von 154€ im Rentenalter mit hilfe des Wohnförderkontos versteuert. Meiner Meinung nach ungerecht, nur weil man keine Steuervorteile geltenten machen konnte. Eine Besteuerung der Zulagen selbst würde sinn ergeben, aber da hier der Eigenbeitrag überwiegt, überwiegt auch die nachgelagerte Besteuerung auf diese. Würde man anstelle des Wohnriester-Bausparvertrags einen gewöhnlichen verwenden, interessiert es dem Staat auch nicht zu Rentenbeginn irgendwas in der Höhe zu besteuern. Nur der Erhalt der Zulagen von 154€ rechtfertigt meiner Meinung nach nicht einer solch hohen Besteuerung der eigenen Sparleistungen . Auf dieses Beispiel beziehe ich meine Aussage man schuldet dem Staat mehr Steuern als man erhalten bzw. erstattet bekommen hat.

Anmerkung zur normalen Riester Rente: Hier gibt es die Möglichkeit Jahre in dem man keine Zulage erhalten konnte komplett aus der späteren Riesterrenten Besteuerung streichen zu lassen. Aber auch hier gilt sobalt man die Zulage oder Steuererstattung erhalten hat, erfolgt die komplette Anrechnung der Eigenbeiträge.

Schlussfazit: Es macht anscheinend überhaupt keinen Sinn in eine Riesterrente über einen Betrag der zur Erhaltung der maximalen Förderung von 154€ (Stichwort Sockelbeitrag) hinaus bis zu 1946€ (max. Jahresbetrag) einzuzahlen, wenn man auf diese Mehrbestarung keine Steuererstattung erhalten kann, aber später Abführen muss.

Auf den generellen Sinn und Unsinn von Riester bitte nicht eingehen. Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen und ich möchte es vermeiden in den nächsten drei Jahren mir selbst ins Knie zu schießen, wenn ich zuviel einzahle.

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