Gibt es keine andere Möglichkeit das man an so eine Wohnung rankommt und der Vermieter seine Kaltmiete bekommt

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Wohnbedarf einer temporären Bedarfsgemeinschaft darüber gibt es ein Urteil estehen einer sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 SGB II auszugehen (vgl. grundlegend Urteil des Bundessozialgerichts vom 07 Nov 2006, Az. B 7b AS 14/06 R).

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