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Finke78

25.12.2010
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verreisterNutzer
26.12.2010, 13:06
Kann ein Polizeibeamter in die Akten von Straftaten von Verwandten einsehen, ...

... selbst wenn er wegen Befangenheit oder ähnlichem sich nicht selbst mit dem Fall befassen darf? Ich gehe jetzt nicht vom Fall Falsch Parken aus, sondern von Fällen wie Bankraub oder Mord oder ähnlichem....

...zum Beitrag
Antwort
von Finke78
27.12.2010, 19:52

Theoretisch ist es einem Polizeibeamten möglich, die Akten des jeweiligen Straftatbestands eines Verwandten einzusehen, auch über das polizeiinterne Ermittlungsprogramm am PC, allerdings bedarf dies einer vorherigen Absprache mit der Abteilung der Staatsanwaltschaft, die diese Akten bearbeitet und archiviert hat. Somit muss also schon ein Grund (z.B. Zeugenvorladung etc.) hierfür vorliegen.

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