Antwort
Theoretisch ist es einem Polizeibeamten möglich, die Akten des jeweiligen Straftatbestands eines Verwandten einzusehen, auch über das polizeiinterne Ermittlungsprogramm am PC, allerdings bedarf dies einer vorherigen Absprache mit der Abteilung der Staatsanwaltschaft, die diese Akten bearbeitet und archiviert hat. Somit muss also schon ein Grund (z.B. Zeugenvorladung etc.) hierfür vorliegen.