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blueli
05.08.2008, 21:50
Erbschaft: Ich bin in einem Testament als Erbe genannt worden. Eine nicht erbberechtigte Person, die

eine Vollmacht für das Konto besaß, hat dort 1 Tag vor dem Todestag des Erblassers einen erheblichen Betrag abgebucht und behauptet nun, das sei ein Geschenk des Erblassers gewesen. Ist das gesetzlich korrekt?

...zum Beitrag
Antwort
von Financescout
06.08.2008, 10:02

Üblicherweise sind Bankvollmachten so ausgestaltet, dass der Bevollmächtigte wie der Kontoinhaber handeln kann. Der auszahlenden Bank kann kein Fehlverhalten unterstellt werden. Es ist sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich, nachzuweisen, dass es sich nicht um eine Schenkung gehandelt hat, den Erblasser kann niemand mehr befragen. Ein Prozess wegen ungerechtfertigter Bereicherung wir wohl ins Leere führen. Der "Beschenkte" hatte wohl eine enge Bindung zum Erblasser, sonst hätte er ja keine Vollmacht gehabt.

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