Darf das Betriebskostenguthaben behalten werden?
Hallo zusammen,
habe heute Post vom Jobcenter bekommen und soll nach der Bewilligung meiner Leistungen (ALG II) nun noch meine Betriebskostenabrechnung vorlegen (für das Jahr 2019). Da ich laut dieser Guthaben erhalte, frage ich mich, ob es angerechnet /eingezogen wird oder ob ich es behalten darf. Im Jahr 2019 war ich von den 12 Monaten, 9 Vollzeit und ohne den Bezug von Leistungen beschäftigt und deshalb frage ich mich, ob es korrekt ist, wenn das Jobcenter das Geld für sich behält oder ob es mir zusteht, da ich die Miete ja bis auf 3 Monate komplett alleine gezahlt habe. Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Liebe Grüße