vorausgesetzt du hast den deutschen Tastaturtreiber nicht versehentlich deinstalliert!
Gar nichts tun! Hatte das gleiche Problem vor längerer Zeit inzwischen, wenn du willst kannst du ihnen antworten dass du eh minderjährig bist und 1. nicht verpflichtet bist 2. jeder weiß dass es Abzocke ist und in diesem Sinne nicht rechtskräftig 3. du hiermit von deinem gesetzlich vorgeschriebenen Rücktrittsrecht gebrauch machst, wenn das alles nicht reichen sollte.
Ich hatte Ihenn so ähnlich geschrieben und seit mehr als einem Jahr nichts mehr gehört! Im Netz findest du zahlreiche positives Bescheide dafür! Tipp: nächste Mal aufpassen, was im Kleingedruckten steht! ;-) Aber mir ist es ja auch passiert :-)
Kommt darauf an was es für ein Modell ist. Die Neueren kann man meistens entweder als Modem/Router oder nur als Router verwenden. Dies wird meistens über die beiglegte Software in den Einstellungen ausgewählt. Möglich ist es auf jeden Fall, vorausgesetzt du hast mehrere Anschlüsse für das Lan, was bei neuen meistens der Fall ist. Der Unterschied zwischen einem Router und einem Switch ist ja nur, dass das switsch "schlauer" ist, kann z.B. PC und Mac verbinden.
Sorry, aber du willst den Namen oder die IP Adresse innerhalb deines Netzwerks?