Wolf der Hund hat sein Vermögen wieder um 950 € vermehrt.

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Vorsicht vor dieser „Rasse“!

Du zahlst für einen Alauntbull, bekommst ganz sicher einen Staffordmischling. Man verspricht sich durch Kreuzungen aus den Antikdoggen und dem Old English Bulldog einen Hund, der dem äußeren Erscheinungsbild eines Listenhundes gleicht. Einige wollen die Steuern umgehen, andere die "schlechten Eigenschaften" eines Kampfhundes. Es werden Stammbäume ausgestellt mit einem Gerichtsstempel.

Solche Stammbäume sind wertlos, die wenigsten wissen, dass der Old English Bulldog eine Kreuzung aus dem English Bulldog und dem Staffordshire Bullterrier ist, diese Tatsache ist ausreichend um den Alauntbull als Listenhund einzustufen!

Die Problematik steckt in dem Grundgedanken. Mischlinge die vom äußeren Erscheinungsbild einem Listenhund gleichen, sind Listenhunde. Kein Alauntbull der dem Zuchtziel des Zmr-ev entspricht, würde bei einem Rassegutachten positiv abschneiden.

Ich habe mir die Zeit genommen euch zu warnen, weil mich niemand gewarnt hat. Die Vermehrer dieser „Rasse" kennen die Problematik, werben aber ganz frech mit einem Hund ,der vom äußeren Erscheinungsbild einem Listenhund gleicht. Im Kaufvertrag steht, dass sie Anspruch darauf haben ihre Hunde bei schlechter Haltung zurückzukaufen. Ich durfte meinen Hund nach dem Rassegutachten nicht mehr halten, das Tierheim kam für mich nicht in Frage, rein aus Neugier fragte ich, ob er den Hund bei sich unterbringen kann. Der vorher so besorgte Züchter hatte, aber kein Interesse.Ihnen ist das Schicksal von ihren Hunden egal. Schenkt diesen Vermehrern bitte nicht das viele Geld!

Gott sei Dank konnte ich meinem Hund ein schönes zu Hause schenken.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe 2012 meine Allgemeine Hochschulreife an dem Goethe-Gymnasium in Frankfurt am Main erworben. Zum Wintersemester desselben Jahres begann ich ein Rechtswissenschaften-Studium an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Das Studium war wie erwartet sehr anspruchsvoll. Trotz der hohen Ansprüche machte mir das Studium Spaß, zumal es schon lange vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife mein Wunsch war dieses Studienfach zu belegen. Während des dritten Semesters besuchte ich sehr häufig diverse Gerichtsverhandlungen, erhielt Einblicke in die Rechtsanwaltskanzlei eines Bekannten und führte etliche Gespräche mit Juristen, wodurch ich einen genaueren Einblick in meine potenzielle zukünftige Karriere gewinnen konnte. Dabei stellte ich allerdings fest, dass dieses Berufsfeld nicht mit meinen moralischen, ethischen und religiösen Werten vereinbar ist und es meinem bisherigen Vorstellungsbild nicht genau entsprach.

Nach diversen Gesprächen mit Freunden und Bekannten, welche ein Lehramt-Studium absolvieren, bzw. absolviert haben, kam der Wunsch auf ein solches Studium zu beginnen, zumal mir der Umgang mit Jugendlichen und Kindern sehr viel Freude bereitet.
Ich habe eine jüngere Schwester, welche 11 Jahre alt ist und zur Zeit die 5. Klasse an einem Gymnasium absolviert. Seit dem Beginn der Grundschule bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich sie stetig bei der Bearbeitung von Hausaufgaben betreut und mit ihr gemeinsam gelernt. 
Zu Beginn kam es gelegentlich vor, dass einige ihrer Klassenkameraden dabei anwesend waren. 
Daraus entwickelte sich eine Routine, sodass ich mich mit meiner Schwester und drei ihrer Klassenkameraden insbesondere vor Klausuren zusammensetzte und wir für diese lernten. 
Da ich der Meinung war, dass mir der Umgang mit dieser Altersklasse besonders liegt und es mir leicht fällt diesen Kindern Wissen zu vermitteln, war es mein Wunsch den Studiengang „Lehramt an Grundschulen“ zu belegen. 
Aufgrund meiner Abschlussnote der Allgemeinen Hochschulreife, die allerdings nicht ausreichend war um diesen Studiengang zu belegen, bewarb ich mich für den Studiengang „Lehramt an Gymnasien“. Etwa zeitgleich suchte ich einen Rechtsanwalt auf, mit dem ich mich für ein Platz im Studienfach „Lehramt an Grundschulen“ einklagte. Obwohl der Rechtsanwalt mehrfach betonte, dass eine solche Einklage nicht sehr erfolgsversprechend sei, scheute ich diesen Schritt nicht, trotz der für mich finanziellen Hürde. Da es zum Immatrikulationsbeginn (Sommersemester 2014) für das Studienfach „Lehramt an Gymnasien“ keine Neuigkeiten bezüglich der Einklage gab, immatrikulierte ich mich für das Studienfach „Lehramt an Gymnasien“ an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Einige Wochen später erhielt ich dann von meinem Rechtsanwalt die erfreuliche Nachricht, dass die Einklage erfolgreich war, worauf ich mich an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main immatrikulierte. Der Wechsel zu diesem Studienfach war in jedem Fall die richtige Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

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