Hallo,

eine Abmahnung erfolgt formlos. Heißt: Sie kann mündlich als auch schriftlich erteilt werden.

Bei der Mündlichen liegt die beweislast beim AG, kann also durch den AN angefechtet werden.

Außerdemmuss die mündliche Abmahnung wie auch die schriftliche folgendes beinhalten:

- Grund der Abmahnung

- Zeitraum

- Anordnung einer Konsequenz wie Kündigung.

Ansonsten ist sie fehlerhaft. Auch zählen Abmahnungen nicht für Vorfälle, von denne der Chef länger als 2 Wochen bescheid weiß. 

Gruß 

...zur Antwort