Und? Wo liegt der Fehler der Bahn? Der Schaffner hatte wohl den Ausweis nicht vergessen,oder? Jeder BW-Angehörige kennt die Benutzungsbestimmungen dieser (kostenlosen!) Ausweise, ich gehöre selbst dazu, also selbst Schuld!?! Oder?

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Die Bahn bot interessierten Städten und Gemeinden an, eine Patenschaft für einen ICE zu übernehmen. Somit wird dann gleich Werbung (auch international) für die Stadt gemacht! Der ICE wird an jedem Zugende befindlichen Fahrgastwagen mit Stadtwappen und dem Namen der Stadt beschriftet. Von 259 ICE haben 198 einen Namen!

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In den meisten Bundesländern darf der Fischereischein mit 14 Jahren gemacht werden. Dazu ist ein Vorbereitungslehrgang bei einem Fischereiverein o.ä. nötig. Der Begriff "Angelschein" ist damit nicht zu vergleichen, da es sich um eine "Angelerlaubnis" an einem bestimmten Gewässer handelt, die meistens nur in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten Fischereiprüfung gegen Gebühr erteilt wird. Viele Angelvereine bieten Vorbereitungskurse auf die Fischreiprüfung an.

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Im GVH steht in den Beförderungsbedingungen, das Ticket´s vor Fahrtantritt entwertet werden müssen. Bei Fahrscheinen aus den GVH-Eigenen Automaten erfolgt eine Entwertung i.d.R. beim Kauf. Hier greift nur der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die 40,- € sind also rechtmäßig und werden mit Sicherheit auch eingefordert werden. Das hat auch nichts mit dem "unfreundlichen" Kontolleur zu tun, der macht nur seinen Job. Noch ein Tipp: Im GVH benötigen Inhaber einer MobilCard, auch wenn nur eine Zone gekauft ist, nur ein EinZonenEinzel-Ticket, um dann den gesamten GVH-Bereich zu benutzen.

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Das kannst Du, allerdings nur für den Nahverkehr. Im Fernverkehr besteht i.d.R. Reservierungspflicht für Fahrräder, der Hintergrund ist das begrenzte Platzangebot im InterCity oder CityNightLine. Deshalb ist der Verkauf der Reservierung den Verkaufsstellen vorbehalten. Noch eine Info: Im ICE wäre der Fluchtweg nicht gewährleistet, wenn Fahrräder mitgenommen werden. Deshalb ist es lt. EisenbahnBundesAmt EBA verboten, Räder im ICE zu befördern (gleiches gilt übrigens auch für normales Gepäck, welches nicht über oder unter den Sitzen verstaut werden kann).

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