Ich wollte mit 15 auch ein Praktikum bei der BF machen, dies wurde mir leider verwehrt aufgrund dessen, dass ich noch nicht volljährig war/bin. Hat leider was mit Versicherung sowie Arbeitsschutz zu tun.
Beim DRK und ASB war es leider dasselbe...
Habe dann letztendlich ein Praktikum als Landmaschinenmechaniker und als Straßenwärter bei der Autobahnmeisterei gemacht, hat auch sehr viel Spaß gemacht.
MfG

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In Deutschland ist man ab Alarmierung bis Einsatzende bei den Unfallkassen der Länder versichert. Zudem darf man die StVO im Rahmen der allgemeinen Rücksichtnahme außer Kraft setzen (Geschwindigkeitsbegrenzungen missachten, rote Ampeln überfahren, Halte- / Parkverbote missachten) aber man muss sicher stellen, dass dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden!
Mit den Rechtsgrundlagen in Österreich bin ich nicht vertraut, könnte mir aber Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen vorstellen. Am besten du erkundigst dich bei deinem Wehrleiter / Kommandeur.
MfG

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