Auf jeden Fall kann sie deine Mutter verklagen schließlich hat sie unberechtigt über das Eigentum deiner Freundin verfügt und es gewissermaßen beschädigt. Ich denke die Paragraphen §823, §816, §985 und §812 werden hilfreich sein und der §249 ff (daraus wird der Schadensersatz berechnet), aber ich bin kein Anwalt sondern nur ein 17 jähriger der leider wirtschaft in der Oberstufe gewählt hat. :)
Wie es aussieht hast du nicht so einen guten Draht zu deiner Mutter oder? Also wenn sie das absichtlich weggeworfen hat, mit dem Wissen, dass es das Eigentum deiner Freundin ist, ist es schon ratsam dagegen vorzugehen. Allerdings würde ich dir raten, erst einmal mit deiner Freundin und euren Eltern zu darüber reden, da 300€ doch ein ordentlicher Betrag sind und man mit Gericht usw ordentlich Trubel hat.
LG