Die wohnungstüre muss offen bleiben damit der Staub entweichen kann, ansonnsten erstickt man im Zimmer wenn man bohrt/fräßt

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Sie dürfen den ganzen tag arbeiten bis max. 22 uhr, ab dann beginnt ruhestörung, anfang arbeitsbeginn darf begonnen werden 5 uhr, ab dann ist es keine lärmbelästung. Fazit, machtlos

Bin selbst ein handwerker ;)

Tut mir leid für dich, habe viel verständnis aber wir tun nur unseren job

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