Die einfache Entfernung und Anzahl der Tage reicht. Die gesamten Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte werden automatisch berechnet.

Das mit dem Vorjahr wird kaum noch gehen, wenn dein Bescheid bestandskräftig geworden ist. (Einspruch 1 Monat abgelaufen)

Kannst höchstens "betteln". "Antrag auf schlichte Änderung" auf Grund eines Fehlers stellen. Aber wenn der Bescheid schon lange Bestand hat, ist die Chance wohl eher gering. Es sei denn dein Bescheid ist noch offen bzw. vorläufig. (in anderen Dingen) Dann einfach versuchen.

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Nebenkostenabrechnung für 2012, Frist wirklich abgelaufen?

Hallo zusammen,

diese Frage ist wahrscheinlich schon 100 mal gestellt worden, aber ich brauche eine Antwort auf meine Frage. Also, Einzug 1.3. 2012, Auszug 25.10.2012 aus der Mietwohnung, monatlicher Abschlag vereinbart und entsprechend gezahlt.

Im August 2013 rief die ehemalige Vermieterin an, bzgl. neuer Adresse.

Bis Anfang Februar 2014 nichts mehr gehört von der ehemaligen Vermieterin, dann erhiel mein Mann einen Anruf von Ihr, ob wir denn die NK Abrechnung nicht erhalten hätten.

Mein Mann verneinte dieses und fragte Sie, wann Sie die denn losgeschickt hätte, Sie behauptet kurz vor Weihnachten 2013. Mein Mann fragte, nach dem Beleg vom Einschreiben mit genauem Datum. Sie hat es nicht per Einschreiben geschickt, sondern auf normalem Postweg. Mein Mann hat Ihr dann gesagt, sie solle die NK Abrechnung nochmal zu schicken. Die zweite Abrechnung kam auch, im Briefkopf Datum 11.12.2013.

Sie bittet uns, die Nachzahlung binnen 4 Wochen zu überweisen, soweit ja alles gut und verständlich. Nun hat ein Arbeitskollege meines Mannes ihm gesagt, das unsere Vermieterin eine Frist nicht eingehalten hat und wir ihr das garnicht zurück zahlen müssen.

Hab jetzt einiges hier gelesen und auch unter Nebenkosten.de, bin aber echt verunsichert, müssen wir Ihr das zahlen, was an sich nicht schlimm ist, haben ja schließlich auch die Kosten verursacht, oder hat Sie jetzt , vorsichtig ausgedrückt, Pech gehabt ?

Vielen Dank für eure Antworten Marita

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Da hat sie leider Pech gehabt. Erstattungen aus BK-Abrechnungen verjähren nicht. Nachzahlungen sind nur bis 31.12. des Folgejahres möglich (Zustellung der Abrechnung/Nachforderung). Habt Ihr (tatsächlich) nichts erhalten oder kann der Vermieter nicht beweisen das er die Abrechnung aus dem Vorjahr pünktlich bis zum 31.12. des Folgejahres zugestellt hat, dann hat er es verwirkt.

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Es sind 687,75 €. Lohnsteuer fällt bei der Höhe noch keine an. KV 71,09, RV 81,93, ALV 13,01, PV 13,22

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Das glaube ich nicht. (bin aber kein Fachmann!) Bei Hornhautverkrümmung sieht man auf dem leweiligen Auge das Bild etwas verzerrt, weil die einfallenden Lichtstrahlen so gebrochen werden, dass kein richtiges Bild auf der Netzhaut entsteht.

Die hornhautverkrümmung lässt sich aber heutzutage mit dem Lasern gut behandeln. (gleich inkl. Sehfehlerkorrektur durch zu kurzem oder zu langem Augapfel) Ich selbst habe das bei mir vor gut 5 Jahren machen lassen. Die Hornhautverkrümmung ist weg und nicht wiedergekehrt, trotz täglich-stundenlager Bildschirmarbeit und damit verbundener (künstlicher) Lichtaktivität. Wenn dann meide unbedingt natürliches Licht bzw. schütze deine Augen vor der Sonne! Die richtet den meisten Schaden auf der Hornhaut an.

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Man sollte sich mit solchen Entscheidungen niemals unter Druck setzen (lassen)! An ein Haus/Eigentumswohnung ist man langfristig oder gar für immer gebunden. Daher sollte das Wohnumfeld in 1. Linie euren Vorstellungen entsprechen und nicht der Preis etc.! Was mich bedenklich macht: Ihr seid beide noch recht jung. Passt die Eigentumswohnung in euer (zukünftiges!) Umfeld/Lebensgewohnheiten/Lebensziele? (wie sieht es eben mit Kindern etc. aus?) Weiterhin seid Ihr beide noch recht junge Arbeitnehmer!! Wie sieht es mit der beruflichen Zukunft aus? Ein Arbeitsplatz kann auch schnell verloren gehen und macht eventuell einen Wechsel des Wohnortes nötig. Wie sieht es mit eurer gemeinsamen Zukunft aus??? Das Paare unter 30 dauerhaft zusammenbleiben, ist heutzutage fast schon Ausnahme! Ich würde in dem jetzigen Lebensabschnitt noch keine so großen/weitreichenden Entscheidungen treffen. Trennt sich ein Paar ist es leichter, einen Haushalt in einer Mietwohnung aufzulösen. (ohne zu großen Streit um Hab und Gut) Häuser und Eigentumswohnungen baut/kauft man, wenn man in gewisser Weise abgesichert, finanziell unabhängig ist und im Leben keine großen Änderungen mehr erwartet. Sonst kann der große Traum ganz schnell platzen! Gleich noch zur Ergänzung an die Kritiker meiner Zeilen: Alles Quatsch! Kann man ja jederzeit untervermieten/verkaufen... Damit wäre ich vorsichtig in Zeiten des demographischen Wandels in unserem Land! Was ist, wenn`s nämlich keiner haben will? Ein Verlustgeschäft! Die Zeiten mit den gepriesenen Wertsteigerungen bei Immobilien sind längst vorbei bzw. treffen nur noch in/auf spezielle Ballungsgebiete zu. Daher sollte man auch auf keinen Fall auf die oft gepriesene "Geldanlage" oder den "Inflationsschutz" von Anlageberatern hören. Über so was kann sich jemand Gedanken machen, der schon riesiges Vermögen hat und mit dem Rest jonglieren/spekulieren will und kann. Aber niemand, der sein ganzes Ersparte dort reinsteckt oder dafür gar noch Schulden machen muss!

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Ich bin ja kein Paragraphenreiter, aber eines weis ich genau bzw. habe es schon oft in Zeitungen gelesen: Ein Vermieter hat bis spätestens 31.12. des Folgejahres eine BK-Abrechnung zu erstellen. Tut er das nicht, geht er im Falle einer Nachforderung an den Mieter leer aus. (daher sollte er das im eigenen Interesse tun bzw. genau nehmen) Im Umkehrprinzip ist es aber so, dass Rückforderungen von Vorauszahlungen seitens des Mieters auch später noch gefordert werden können. Sie haben praktisch keine Verjährungsfrist, so lange die BK-Abrechnung noch nicht erstellt wurde. Aber was geht einem bei Einzug der Vormieter an? Ich würde mit dem Vermieter gemeinsam eine Wohnungsbesichtigung machen und Mängel, Vereinbarungen, Verbrauchszählerstände in einem Übergabeprotokoll festhalten. Bei der nächsten Abrechnung kann man ja dann den eigenen Verbrauch nachrechnen/überprüfen.

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Ich finde es Blödsinn. Wenigfahrer würden profitieren, Vielfahrer draufzahlen. Wer für das Erreichen seines Arbeitsplatzes viel fahren muss, kann ja nichts dafür bzw. wäre mit unter den Bestraften. Was sich aber noch mehr auswirken wird ist, dass der Benzintourismus in Grenznähe wieder zunehmen würde. Ist damit dem Staat - und auch der Umwelt für die Sinnlosfahrten - gedient? Ausländer würden dann sich auch eins lachen und wieder vermehrt mit fahrenden "Bomben" - sprich 2, 3 oder mehr Kanister im Kofferraum auf unseren Straßen unterwegs sein. Auch hier nix zu holen von Ausländern, die seit Ewigleiten kostenlos unsere Straßen ramponieren! Ich frage mich, warum man sich bei uns so (bürokratisch) schwer tut bzw. tun muss. (siehe Maut-/Überwachungssystem auf den Autobahnen) Die Ausweichfahrten deshalb kennt man ja auch. Ich sage: Deutsche zahlen KFZ-Steuer und Ausländer müssen, wie überall sonst auch in Europa, sich ein Picker`l zur Straßenbenutzung mit verschieden Laufzeiten an Tankstellen etc. kaufen. Fertig, aus, basta... Kleine Anmerkung: In meiner Gegend, wo ich wohne, sind die Straßen in einem derart desolaten Zustand, dass ich gern ein paar Steuern mehr bezahlen würde, um endlich wieder ordentliche Fahrbahnverhältnisse vorfinden zu können!

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Dieses Jahr ist noch die alte Steuerkarte 2010 gültig. Auf der steht auch die Steuer-Identnummer. Ansonsten hat jeder die Identnummer in einem Schreiben vom Amt mitgeteilt schon vor geraumer Zeit bekommen. Hoffe Du hast sie nicht weggeworfen? Die Identnummer braucht der Arbeitgeber auf alle Fälle, sonst kann er keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellen/übermitteln. Wer 2010 noch keine Steuerkarte hatte und als (Single) Azubi 2011 beginnt oder als Schüler im Ferienjob arbeitet, braucht deswegen nicht zum Amt. Der AG darf hier automatisch die Steuerklasse 1 unterstellen/anwenden. Mitgeteilt muss dem AG aber werden, ob man bereits Kinder hat oder Kirchensteuerpflichtig ist. Bei Azubis/Schülern fällt in der Regel eh keine Steuer an, da das mtl. Entgelt i. d. R. zu gering ist.

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Der Grundfreibetrag beträgt 8004 Euro. Den berücksichtigt das FA automatisch bei einer Steuererklärung. Auch deinen Werbungskostenpauschbetrag als Arbeitnehmer von 920 Euro. (sollte dieses Jahr auf 1000 erhöht werden, ist aber erst mal wieder vom Tisch) Dies ist praktisch schon mit in der Steuertabelle beim Lohnabzug mit eingearbeitet und kommt zum Tragen, auch wenn man keine Steuererklärung macht. Man sollte diese aber machen, sofern man weitere Sonderausgaben (abzugsfähige Versicherungen, die nicht schon auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen) oder höhere Werbungskosten (über 920) hat. Denn das wird nicht vom FA automatisch berücksichtigt! Wer natürlich eine Steuererklärung verpflichtend machen muss, bei dem wird dann sowieso alles bereinigt. Also entweder Erstattung oder Nachzahlung.

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im PO

ich bin wieder zur klassischen, rektalen methode zurückgekehrt bzw. habe mich davon überzeugen lassen. im po ist es am genauesten, weil es der körperkerntemperatur (in der leber) am nächsten kommt. alle anderen varianten können diese genauigkeit nicht erzielen. zwar bissel unangenehm, aber wenn man sicherheit haben will führt kein weg daran vorbei, dass thermometer hinten reinzustecken. noch was zum thermometer: die alten flüssigkeitsthermometer sind gegenüber den elektronischen nicht nur billiger, sondern auch auch in punkto zuverlässigkeit/genauigkeit nach wie vor unbestechlich!

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also ich würde auf jeden fall mal den zahnarzt aufsuchen! mundgeruch kann viele ursachen haben, aber wenn schwarze stellen sind, deutet das auf verstecket karies hin und der mundgeruch sind eindeutig faulgase die dadurch entstehen. ansonsten sollte man es mit der zahnpflege auch nicht übertreiben. 2 x putzen am tag reicht aus. am besten morgens NACH dem frühstück und abends VOR dem Schlafengehen. dann noch 1 x am tag die zunge mit einem teelöffel abschaben und die zahnzwischenräume bei bedarf mit zahnseide oder dentalbürsten reinigen. das wars dann auch schon. wichtig ist die regelmäßigkeit (inneren schweinehund überwinden)!

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der zucker kann zufällig kurzzeitig auch mal erhöht sein. umsonst musste ja nicht zur abklärung! ich kenne es mit dem test, wo man so eine ekelige zuckerbrühe saufen muss. nach 2 stunden dann müssen sich aber die werte wieder normalisiert haben. (so um die 5,5 mmol/liter) vielleicht bestimmt der arzt aber morgen früh gleich den langzeitzuckerwert der letzten tage. (glaube hb1c oder so ähnlich nennt sich das)

also abwarten, kein grund schon jetzt in panik zu verfallen! diabetes 1 wirste nicht haben (wo die bauchspeicheldrüse gar nicht mehr produziert), denn sonst hätte es dich schon längst mal umgelegt und wäre nicht durch zufall entdeckt worden.

sollte diabetes 2 festgestellt werden (volks-/wohlstandskrankheit), ist man dem nicht hilflos ausgeliefert!!! das motto lautet gesunde ernährung, viel bewegung, reduktion des körpergewichtes auf normal. das ist wichtiger und erfolgversprechender, als nur die tablettenfresserei!

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bei so was sollte man stets sofort zum arzt! bei einem hörsturz muss innerhalb weniger stunden eine infussion gegeben werden, sonst können irreparable schäden zurückbleiben. vielleicht ist der gehöhrgang auch nur mit einem pfropfen ohrenschmalz verstopft. auch hier musste zum hno, damit er das wieder freispülen kann. auf keinem fall drin herumstochern mit wattestäbchen!

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bei manchen anbietern muss man guthaben in einem gewissen zeitraum vertelefonieren. ist diese rum und verbleibt noch ein guthaben, geht es trotzdem nicht mehr mit telefonieren. da hilft nur den kleinstmöglichen betrag zusätzlich aufladen. dann beginnt wieder eine neue "phone-time", in der das vorhergehende guthaben wieder mit abtelefoniert oder versimst werden kann. das geld einbehalten (verfallen lassen) darf der anbieter nicht! also wieder aufladen und komplett abtelefonieren!

eine rufnummernmitnahme bei t-mobile ist möglich. diese kostet aber, wie bei allen anderen anbietern i. d. r. auch, geld. meist werden 20-30 euro dafür fällig.

wozu aber das???

mein tipp: neu aufladen und rest abtelefonieren. dann zu fonic wechseln/kaufen. es ist das beste (wenn man mal das ganze kleingedruckte/sonstige preise und leistungen liest) was derzeit auf dem markt ist!

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Wenn jemand Geld schenkt fällt bei dem Verwandschaftsgrad Schenkungssteuer an. (nach den neuen Sätzen müssten 20.000 alle 10 Jahre frei sein, wenn`s darüber liegt wird Steuer fällig)

Wenn er das Geld aber ins Unternehmen einbringt mit Gewinnerzielungsabsicht, wird er ein Teilhaber. ("stiller"?) Ihr müsst eine Gesellschaft gründen. Z. B. KG, OHG, Stille Gesellschaft. Auch Kapitalgesellschaft (GmbH) wäre möglich. Dann hat`s mit Schenkungs-/Erbschaftssteuer gar nix zu tun.

Vielleicht mach ihr aber einfach nur einen Darlehensvertrag über das "Startkapital" und Du zahlst ihm das Geld mit Zinsen zurück?

Ersteres wäre Dummheit. Zweiteres mit hohem Aufwand verbunden. Letzteres am einfachsten...

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Zündkerzen müssen nicht eingefahren werden. Die Farbe rehbraun beim 2-Takter deutet schon darauf hin, dass Zündung und Vergaser gut eingestellt sind. Erst mal ist es wichtig, den richtigen Typ der Zündkerze zu nehmen. (Sind in der Bedienungsanleitung aufgelistet nach den unterschiedlichen Herstellern) Dann den Elektrodenabstand mit einer Lehre prüfen bzw. richtig einstellen! Wenn Du Laie bist, würde ich selbst nicht an der Zündung/und oder Vergaser herumschrauben. Beides bildet eine Einheit zur optimalen Verbrennung. Sonst braucht man einen ganz normalen, kleinen Schraubendreher für den Vergaser. Kolbenschieber-Schraube, Leerlaufluft-Regulierschraube. (letztere ist in der Regel verblompt) Für die Zündung braucht man eine Messuhr. Die wird an Stelle der Zündkerze eingeschraubt, um den oberen Totpunkt einzustellen. von da aus wirde dann der Zündzeitpunkt vor dem OT abgelesen. Dieser kann dann korrigiert werden, indem man die Grundplatte löst und deren Einstellung verändert. Kommt aber auch darauf an, ob es eine elektronische Zündung oder noch eine herkömmliche mit Unterbrecher ist, welcher ebenfalls mit einer Lehre erst eingestellt werden muss. (Angaben Unterbrecherabstand lt. Herstellerangaben)

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Wenn eine Dosis noch nicht langt, um den gewünschten Effekt zu erreichen, kann man noch eine 2. nach einer Stunde nachgeben. 2 sind mit sicherheit nicht zu viel. Wichtiger ist, das gilt für alle Schmerzmittel, dass sie nicht dauerhaft über Wochen unkontrolliert vom Arzt eingenommen werden dürfen! Dann erzielt man nämlich den entgegengesetzten Effekt, d. h. die Schmerzen verselbständigen sich, werden chronisch.

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Nein! Die Aktien/Fonds kannst Du jederzeit switchen oder umschichten. Auch nur teilweise. (selbstverständlich ganze Anteile) Bei dem derzeitigen Tiefstand kann das eine gute Idee sein, gut stehende zu verkaufen und in "gepurzelte" umzuschichten. (mehr Anteile für wenig Geld gekauft) Allerdings nicht ohne Risiko bzw. ohne Gewähr! ;-) Keiner weis ob bzw. wann sie sich wieder erholen. Bei den meisten Versicherungen ist ein Wechsel im Jahr kostenlos. Für weitere verlangen die allerdings Pauschalen oder Prozente!!!

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Ein neues Gerät ist deswegen kein Anrecht drauf. Die richtige Garantie gibt es auch nur für 6 Monate. Bis 24 Monate in Deutschland gilt, dass der Mangel schon ab Kauftag bestanden haben muss! Das ist in der Regel schwer vom Kunden zu beweisen. Es sei denn es handelt sich um ein Modell, was auch bei vielen Anderen schon verschrien ist wegen desselben Mangels. Ansonsten helfen nur Händlerkulanzen bzw. dessen über das vom Gesetzgeber vorgegebene Mindestmaß hinausgehende (freiwillige) Zusatzgarantien.

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