Antwort
Wenn man in Kurzarbeit krank wird, bekommt man auch nur das, was man während der Kurzarbeit an Lohnzahlung erhält, also vermindert. Man bekommt nur dann 100% des "normalen" Lohns, wenn man VOR Beginn der Kurzarbeit krank geschrieben wird. Beispiel: 1.4. Kurzarbeitsbeginn, Krank gemeldet 31.3. = 100% Lohnempfang für den Krankschreibungsraum. Wird man erst am 1.4. oder später krank, wo die Kurzarbeit schon besteht, bekommt man auch nur das, was während der Kurzarbeit gezahlt wird und nicht 100% des Lohns, der außerhalb Kurzarbeit für maximal 6 Wochen durch den Betrieb geleistet wird.