Hallo Leute,
meine Freundin hat vor 1,5 Jahren eine Tastatur bei einem Online-Handel bestellt, bezahlt und bekommen. Leider kam von dieser Firma erstmal das falsche Produkt - dies ist auch nachweisbar. Auch die Überweisung ist auf dem Kontoauszug bestätigt.
Die falsche Tastatur wurde - telefonisch vereinbart - an die Firma zurück geschickt und dann irgendwann kam die Richtige.
Jetzt 1,5 Jahre später kommt eine Mahnung in der behauptet wird, das die erste Tastatur diese Firma nie erreicht hat. Folglich soll sie diesen Betrag jetzt ein zweites Mal bezahlen - obwohl wir nach dieser Zeitspanne natürlich keinerlei Postlaufzeiten, keinen Paketstatus oder Sendungsverfolgungszettel etc. nachweisen können.
Wir sind echt ratlos und halten das für eine Masche. Ich mein, wer hat nach dieser Zeit schon noch solche Nachweise, das man ein Päckchen wieder zur Firma zurück gesandt hat??
Gibts die Möglichkeit irgendwas über die Deutsche Post heraus zu finden und überhaupt, wie sollen wir uns verhalten???
Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße und einen schönen Abend noch.