Rechnung vor Erhalt eines Inkassoschreibens bezahlt

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren. Vor einiger Zeit bestellte ich in einem Onlinewarenhaus einen Artikel auf Rechnung. Ich vergass allerdings die Rechnung zu bezahlen und erhielt mehrere Zahlungsaufforderungen vom Unternehmen. Am 28.12.12 bezahlte ich also den Artikel inklusive angefallenen Verzugszins seitens des Unternehmens. Am 03.01.13 erhielt ich nun ein Inkassoschreiben, was angeblich die zweite Mahnung sei, obwohl mir ein erstes SChreiben nie zuging. Also schrieb ich das Inkassounternehmen an:

"Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren mit diesem Schreiben reagiere ich auf Ihren Brief vom 03.01.2013 sowie vomn 08.01.2013 Die Betitelung "Zweite Aufforderung" des Schreibens ist höchst Fragwürdig, da dies das erste Schreiben war, welches mir zuging. Außerdem habe ich mit Ihnen nie eine Ratenzahlung vereinbart, wie im Schreiben vom 08.01.2013 behauptet. Die Hauptforderung gegenüber eleven Teamsports wurde bereits am 28.12.12 getätigt, enthalten waren auch angefallene Verzugszinsen seitens eleven Teamsport. Mit diesem Schreiben weise ich Ihre Forderung zurück und werde auch bei weiteren Mahnbescheiden keine Zahlung leisten. Des weiteren widerspreche ich der Weitergabe meiner Daten gem. BDSG und bitte sie um Vorlage der Gläubigervollmacht an mich.

Vielen Dank

Mit freundlichem Gruß

"

Heute erhielt ich ein weiteres Schreiben vom Inkassodienst. In diesem wird behauptet das sie mich bereits am 22.12.12 kontaktiert haben. Das Schreiben erreichte mich aber wie gesagt nicht.

Am 19.12.12 beauftragte das Onlinewarenhaus das Inkassounternehmen wird weiter geschrieben.

Nun wurde mir ein Vergleichsbetrag von 22,16 Euro statt der ursprünglichen 65 Euro Inkassogebühren angebote.

Meine Frage ist, ob ich diesen Betrag nun zahlen muss bzw. sollte um weiteren Ärger zu vermeiden, da der Auftrag an das Inkassobüro am 19.12 erteilt wurde ich allerdings erst am 28.12.12 bezahlt habe!?

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichem Gruß

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Mich irritiert allerdings noch der Satz:

Die von Ihnen vorgenommene Zahlung erfolgte zu spät, Sie befanden sich bereits im Verzug. Die durch unsere Beauftragung entstandene Inkassovergütung wird von der heutigen Rechtsprechung akzeptiert und lehnt sich an das Gebührentableau für Rechtsanwälte an. Die Kosten haben Sie als Verzugsschaden gem. §§280,286 BGB zu tragen.

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Rechnung vor Erhalt eines Inkassoschreibens bezahlt

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren. Vor einiger Zeit bestellte ich in einem Onlinewarenhaus einen Artikel auf Rechnung. Ich vergass allerdings die Rechnung zu bezahlen und erhielt mehrere Zahlungsaufforderungen vom Unternehmen. Am 28.12.12 bezahlte ich also den Artikel inklusive angefallenen Verzugszins seitens des Unternehmens. Am 03.01.13 erhielt ich nun ein Inkassoschreiben, was angeblich die zweite Mahnung sei, obwohl mir ein erstes SChreiben nie zuging. Also schrieb ich das Inkassounternehmen an:

"Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren mit diesem Schreiben reagiere ich auf Ihren Brief vom 03.01.2013 sowie vomn 08.01.2013 Die Betitelung "Zweite Aufforderung" des Schreibens ist höchst Fragwürdig, da dies das erste Schreiben war, welches mir zuging. Außerdem habe ich mit Ihnen nie eine Ratenzahlung vereinbart, wie im Schreiben vom 08.01.2013 behauptet. Die Hauptforderung gegenüber eleven Teamsports wurde bereits am 28.12.12 getätigt, enthalten waren auch angefallene Verzugszinsen seitens eleven Teamsport. Mit diesem Schreiben weise ich Ihre Forderung zurück und werde auch bei weiteren Mahnbescheiden keine Zahlung leisten. Des weiteren widerspreche ich der Weitergabe meiner Daten gem. BDSG und bitte sie um Vorlage der Gläubigervollmacht an mich.

Vielen Dank

Mit freundlichem Gruß

"

Heute erhielt ich ein weiteres Schreiben vom Inkassodienst. In diesem wird behauptet das sie mich bereits am 22.12.12 kontaktiert haben. Das Schreiben erreichte mich aber wie gesagt nicht.

Am 19.12.12 beauftragte das Onlinewarenhaus das Inkassounternehmen wird weiter geschrieben.

Nun wurde mir ein Vergleichsbetrag von 22,16 Euro statt der ursprünglichen 65 Euro Inkassogebühren angebote.

Meine Frage ist, ob ich diesen Betrag nun zahlen muss bzw. sollte um weiteren Ärger zu vermeiden, da der Auftrag an das Inkassobüro am 19.12 erteilt wurde ich allerdings erst am 28.12.12 bezahlt habe!?

Vielen Dank im Voraus

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Guten Tag,

vielen Dank für die vielen Antworten :)

Ich werde den Betrag ersteinmal nicht überweisen und mal abwarten was noch so kommt. Ich denke auch, dass die Inkassofirma mir nicht mit einen Vergleichsbetrag entgegen kommen würde, wenn sie wüssten das sie 100% im Recht sind. Ich denke sie wollen lieber 22 Euro also garkein Geld bekommen und hoffen auf mein Entgegenkommen.

Lieben Gruß

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