Der Weg zur eigenen Waffe: um rechtmäßig Besitzer einer eigenen erlaubnispflichtigen Schusswaffe zu werden, bedarf es einiger Voraussetzungen. (siehe auch unten) Der Erwerber muss volljährig sein, will er eine großkalibrige Waffe erwerben muss er das 25. Lebensjahr vollendet haben. (Ausnahmen nur durch psychologisches Attest siehe Waffengesetz)
Der Behörde muss ein Grund (Bedürfnis) glaubhaft gemacht werden. Dieses Bedürfnis haben in der Regel nur anerkannte Sportschützen, Jäger, Sicherheitsdienste und Personen die mehr als die Allgemeinheit bedroht sind. Der Sportschütze muss mindestens 1 Jahr im Schützenverein seiner Wahl Mitglied sein und mindestens 18 Trainingstermine beweisen können (Schießbuch vom Schiessleiter unterschrieben) Wichtig ist natürlich auch die Art der Waffe, die er geschossen hat. Es ist also nicht möglich, in einem Schützenverein zu sein, in dem nur Kleinkaliber geschossen wird und dann z.B. eine 9mm Selbstladepistole zu beantragen. Der Schützenverein muss also einen Schießstand haben, auf dem die beantragte Waffe auch geschossen werden kann. Nach Ablauf des Mitgliedjahres und der Bestätigung der durchgeführten Schießen kann der Bewerber eine eigene Schusswaffe bei den zuständigen Ordnungsbehörden beantragen.
Diese verlangt eine Bestätigung des Dachverbandes, des Schützenvereins, dass der Erwerber die oben genannten Voraussetzungen erfüllt hat. Weiterhin muss der Bewerber eine Waffensachkundeprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Behörde kann weiterhin prüfen, ob die Waffen und die Munition nach den gesetzlichen Bestimmungen gelagert werden (Rechnung über einen entsprechenden Waffenschrank vorlegen)
Die Behörde holt noch ein Führungszeugnis ein und dann kann der Erwerb genehmigt werden. Als Auflage für den Ersterwerber gilt auf jeden Fall, noch mindestens 3 Jahre lang ein Schießbuch zu führen, in dem die verlangten jährlichen 18 Trainingschiessen festgehalten und durch Schießleiter bestätigt sein müssen. Übrigens, falls man eine legale Schusswaffe erbt, muss die Behörde eine Waffenbesitzkarte ausstellen allerdings ohne Munitionserwerbsgenehmigung. Ab dem 01.04. werden Erbwaffen in der Regel mit einem "Blckiersystem" versehen. Diese Blockiersystem dürfen NUR von Berechtigten eingebaut bzw. ausgebaut werden. Die Kosten werden ca. 140,- Euro pro Schusswaffenlauf betragen, die der Erbe finanzieren muss. Hierzu gibt es einige Ausnahmen (siehe Waffengesetz ab 01.04.2008) Ebenso kann man eine Waffe finden und somit "erwerben", diese muss unverzüglich dem Fundbüro übergeben werden. Als Sportschütze kann man evtl. diese Waffe nach einem halben Jahr rechtmäßig in seine WBK eingetragen bekommen.
Möglichkeiten des Waffenerwerbs
Jagdwaffen 1) mit gültigen Jagdschein
Langwaffenmunition 2)
Kurzwaffen 4)
WBK-Voreintrag Kurzwaffenmunition WBK-Eintrag
Alle Waffen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Kauf bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
1) "Jagdwaffen" sind alle Waffen, die nicht nach dem zum Zeitpunkt des Waffenerwerbs gültigen Bundesjagdgesetz verboten sind. 2) nach dem Bundesjagdgesetz erlaubte Munition 4) Der Voreintrag berechtigt zum Erwerb binnen eines Jahres
Kontingent Ohne Bedürfnisnachweis können bis zu zwei Kurzwaffen beantragt werden und unbegrenzt Langwaffen.
Jagdausbildung Dauerhafter Erwerb ist erst ab 18 Jahren möglich. Jugend-Jagdscheininhaber dürfen zur Ausübung der Jagd oder während des Trainings Waffen besitzen, führen und zum Revier hin- und zurück transportieren. Jungjäger dürfen nur mit Einverständnis des Ausbilders Waffen erwerben. Die Berechtigungsbescheinigung muss während der Ausbildung mit sich geführt werden. Minderjährige Jungjäger benötigen zudem das Einverständnis der Sorgeberechtigten.
Erwerb von Waffen und Munition durch Sportschützen Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen Sportschützen-WBK (gelb)( 3) Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronen-Munition
mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion)
alle anderen Waffen Grüne WBK mit Voreintrag 4) Munition für WBK-Waffen WBK Munition für andere Kaliber Munitionserwerbschein
Alle Waffen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Kauf bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
3) Seit dem 01.04.2003 kann man seine "alte" Gelbe WBK (ohne Bedürfnisnachweis) auf o. g. Waffenarten erweitern lassen. Sportschützen, die keine "alte" Gelbe WBK haben, können nur mit Bedürfnisnachweis eine Gelbe WBK beantragen. 4) Der Voreintrag berechtigt zum Erwerb binnen eines Jahres