Antwort
Einen "Anspruch" auf die Kommunion hat niemand. Allerdings darf jeder Katholische Chirst, der im Stand der heilmachenden Gnade ist, die Kommunion Empfangen.
Das hört sich kompliziert an, ist aber recht simpel. Wenn Sie aus der Kirche aus getretten sind, und ihre Kinder katholisch getauft wurden, dann dürfen Sie auch zur Erstkommunion gehen.