Ich habe letzte Woche einen schriftlichen Anhörungsbogen bekommen. Dieser ist heute zusammen mit der Vollmacht an meinen RA gegangen.

Der beantragt jetzt Akteneinsicht und dann schaun wir mal weiter.

Ich werde, sobald ich bzw. mein RA Akteneinsicht habe, eine Anzeige wegen Verleumdung machen.

Werde uch schildern wie es weiter geht.

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als ich vor etliche Jahren mal bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde, meine ich mich erinnern zu können das ich damals etwas unterschreiben musste (die Anzeige des Hausdetektivs) ist das heute so nicht mehr gang und gebe?

Vielleicht wollte der wirklich nur nicht zugeben das er einen Fehler gemacht hat (mich in der Warteschlange vor der Kasse aufzuhalten)

In dem Fall könnte ich mir das Geld für den Anwalt doch sparen.

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