Hallo zusammen,

wir sind vor 5 Jahren in eine neu renovierte Wohnung eingezogen. Der Vermieter hat vor Einzug eine Küche im Wert von 4.000€ einbauen lassen. Die Küche konnten wir von ihm für die Hälfte, in dem Fall für 2.000€ abkaufen.

Jetzt ziehen wir aus und sind an der Preisfindung für die Küche. Wie der Zeitwert berechnet wird, ist mir klar. Jedoch ist die Frage, von welchem Kaufpreis ausgegangen werden muss?

Es gibt eine Rechnung der Küche (Möbelhaus / Vermieter) über 4.000€ und einen Kaufvertrag über die Küche (Vermieter / Mieter) in Höhe von 2.000€.

Von welchem Betrag, ermittle ich nun den Ablösepreis?

Danke für eure Hilfe!