Zum geschützten Personenkreis gehören Mitglieder des Betriebsrats, einer Jugendvertretung, einer Bordvertretung, eines Seebetriebsrats, einer Personalvertretung, eines Wahlvorstands, Wahlbewerber und die Arbeitnehmer, die die Bestellung eines Wahlvorstands oder die Wahl des Betriebsrats betreiben.

...zur Antwort

Hat das Kind eine seinen Neigungen und seiner Begabung entsprechende Berufsausbildung genossen, darüber hinaus sogar eventuell eine Weiterbildung erhalten, besteht kein Anspruch mehr auf Ausbildungsunterhalt. Etwas anderes kann sich allerdings dann ergeben, wenn sich ein Berufswechsel als notwendig erweist, z.B. dann, wenn der erlernte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann oder der Berechtigte z.B. auf Grund eines Unfalls in seinem Beruf nicht mehr tätig sein kann.

http://www.wdrrecht.de

...zur Antwort

Lektoren prüfen die Manuskripte von Autoren hinsichtlich Inhalt und sprachlicher Richtigkeit. Dabei arbeiten sie sowohl mit reinen Texten, die auch in fremder Sprache sein können, als auch mit Bildvorlagen. Sie sind für die Anfertigung von Gutachten und Verträgen zuständig und führen Gespräche mit allen an einem Manuskript und dessen Veröffentlichung beteiligten Personen. Sie sind entweder bei Verlagen angestellt oder sie arbeiten freiberuflich. Ist der Lektor Angestellter eines Verlages, so ist sein Berufsfeld meist weniger umfangreich, da sich viele Verlage auf wenige Gebiete spezialisiert haben. So kann es sich um einen reinen wissenschaftlichen Verlag handeln, er kann aber auch Herausgeber von Kinderbüchern, Belletristik oder anderem sein. http://www.tippscout.de/was-macht-ein-lektor_tipp_3594.html

...zur Antwort