Ja, stimmt generell. Aber die Anwendung eines Photoshop-Filters z.B. erfüllt die "Schöpfungshöhe" nicht und wäre nicht schutzwürdig. Ausserdem erlischt das Recht am Orginalbild nicht automatisch, es können also mehrere Rechte auf dem Bild liegen.

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  1. Alkohol ist schon länger und besser bekannt, auch unter Juristen.
  2. Wenn man angetüdelt ist, fällt das weniger auf, als wenn man sich die Rübe mit härteren Drogen wegschießt.
  3. Alkohol ist relativ dosierfreundlich und die mittelfristigen Folgen überschaubar.
  4. Alkohol wirkt desinfizierend und antidepressiv.
  5. Der Gesetzgeber ist Alkoholiker.
  6. Die Getränkeindustrie wäre sonst in Gefahr.
  7. Keiner würde mehr arbeiten. Begründung: Keine Lust.

[edit: huch, bin wohl zu spät dran, was...]

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