Also, mir ist vor kurzer Zeit etwas eher unerfreuliches passiert, eines meiner Bilder ist bearbeitet ins Internet gestellt worden, ohhne meine Erlaubnis.
Als ich diese Person angesprochen habe, hat sie mir folgenden Paragraphen an den Kopf geworfen: "Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt." (UrhG §3)
Stimmt das echt? Ich weiß, dass ich um Erlaubnis hätte gefragt werden müssen, aber dürfen stark bearbeitete Bilder echt ohne Hinweis auf mich dann einfach verwendet werden?