Ich arbeite beim Fahrdienst eines Vereines, der sich AUS LIEBE ZUM LEBEN auf die Fahnen geschrieben hat.
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 h. Es gibt Arbeitszeitkonten, wo Plus - und Minusstunden erfasst werden.
Da ich keine feste Tour habe, variieren also meine Stunden. Im Moment bin ich im Plus. Das wiederum so heftig, dass ich fast 1 Monat zu Hause bleiben könnte. Also habe ich mir ein paar Überstunden auszahlen lassen.
Im letzten Dienstplan tauchten dann statt meiner Touren nur noch Fahraufträge auf. Das heißt, ich sitze daheim und warte, dass ich angerufen werde, um eine Fahrt (zum Beispiel von der Klinik nach Hause oder ins Pflegeheim) auszuführen. In einer Woche wurde ich aber kein einziges Mal angerufen.
Mein Chef meint nun, mir diese Zeit nicht bezahlen zu müssen. Ich bin der Ansicht, es handelt sich um Rufbereitschaft. Diese ist auch in unserem Tarifvertrag geregelt und es heißt, 2 x Rufbereitschaft entsprechen 1x Bereitschaft. Chef meint, es sei Arbeitszeitausgleich. Muss ich denn im Arbeitszeitausgleich verfügbar, sprich rufbereit sein?
Ist es nicht doch auch unternehmerisches Risiko, wenn keine Arbeit für mich da ist?