Ich hab mal ne Frage: Wenn man sich die Beförderungsbedingung von Bus und Bahn in NRW anschaut, dann fällt auf, dass nirgendwo ausdrücklich verboten ist, im Bus zu essen, hingegen ist man verpflichtet dann auszusteigen, wenn man vom Personal (also dem Busfahrer) dazu aufgefordert wird. Auch ist es eine Pflicht des Fahrgastes das Innere des Busses sauber zu halten. Aber wenn man jetzt mal Laugenbrötchen mit Schuhen vergleicht....Ich denke es ist klar worauf ich hinaus möchte, und vlt auch warum^^
Meine Frage wäre also: Widerspricht es nicht dem (laut Beförderungsbedingungen) mit der Fahrkarte erworbenem Recht auf Beförderung, wenn der Busfahrer einem Mitfahrer einen untriftigem Grund nennt mit dem er/sie diesem die Mitfahrt verbietet?
Als Beispiel anzuführen wäre hier ein aus logischen Gründen nicht krümelndes Laugenbrötchen, das man nicht essen darf, weil es den Bus verschmutzt, dafür darf man Schuhe tragen, die einfach mal die Hauptursache für Keiminfektionen sind. Und vor allem in feuchten Jahreszeiten den Boden bekanntermaßen schwarz färben.