Hallo und danke für die schnellen Antworten! Ich habe in Absprache und schriftlicher Ankündigung die Miete um 50 % gekürzt (LG Berlin MM 10/83). Dies, sowie sowie die bisherigen Instandsetzungskosten übernimmt die Gebäudehaftpflicht der Hausverwaltung. Alles was mit der Küche zu tun hat, will die Versicherung jedoch nicht übernehmen, mit der Begründung, dass die Möbel nicht zum Haus gehören. Dies habe ich bereits recharchiert und es scheint auch zu stimmen. Für andere fundierte Infos wäre ich natürlich überaus dankbar! Meine Hausrat gilt erst einen Tag nach dem Schaden...
Wichtig ist jetzt für mich ganz konkret, wie es sich mit dem Verpflegungsmehraufwand verhält. Ich habe vor einigen Tagen einen Artikel gefunden, in dem es hieß, dass der Vermieter in solchen Fällen dazu verpflichtet sei eine warme Mahlzeit pro Tag/Person zu garantieren. Leider finde ich diesen Artikel nicht mehr.