Hier ein Auszug der AGB:

3. Vorbehalt der Änderung der Lehrgangsadresse innerhalb des Lehrgangsortes

Lehrgangsort bezeichnet den Ort, in welchem der Lehrgang durchgeführt wird; Lehrgangsadresse bezeichnet die Räumlichkeit.

Innerhalb des jeweiligen Lehrgangsortes behält sich IFM vor, die Lehrgangsadresse zu ändern. Die jeweils neue Lehrgangsadresse wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

4. Änderung der Lehrgangsadresse außerhalb des Lehrgangsortes vor Beginn des Lehrganges

IFM behält sich vor, eine Lehrgangsadresse außerhalb des Lehrgangsortes anzubieten, wenn der Lehrgang innerhalb eines Lehrgangsortes nicht zustande kommt oder die Lehrgangsadresse nicht zur Verfügung steht oder sich die Lehrgangsadresse negativ ändert, so dass der Lehrgang dort nicht abgehalten werden kann.

Der Kunde wird unverzüglich von der Verlegung des Lehrganges außerhalb des gebuchten Lehrgangsortes informiert. Dem Kunden wird angeboten, an dem Ersatzlehrgangsort den Lehrgang zu besuchen. Es steht dem Kunden frei, diese Veränderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung, nach Mitteilung in Textform anzunehmen. Die Annahme der Änderung führt nicht zum Abschluss eines neuen Vertrages.

Eine offizielle nachricht zum Lehrgangsort ist bis dato nicht eingegangen.

Ich meine, ich kann hier zurücktreten oder sehe ich das falsch?

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