Mit 16 Jahren bis du halb geschäftsfähig, aber ohne deine Eltern dürfen keine Entscheidungen die dich Betreffen getroffen werden, außer in gerichtlich festgelegten Sonderfällen. Dazu gelten für dich, ab der Vollendung der Geburt, die Grundrechte Deutschlands und nach dem GG §2 Absatz 2, wird dir die"körperliche Unversehrtheit" zugesprochen. Wenn du damit also nicht einverstanden bist, kannst du nur zu einem Jugendrichter gehen und mit ihm darüber reden oder rede erstmal mit deinen Eltern darüber. Gegen die Schmerzen geh zum Arzt, lass dir was verschreiben und leg erstmal einen Kühl-Akku drauf und esse Eis zum Kühlen.

...zur Antwort