@firstguardian

Nein, ich such ne neue Stelle, da die alte Arbeitstelle zu weit weg ist und ich somit mehr Zeit zum Anfahrn und so brauch. Das kommt dann mit der Betreuung meiner zwei Kinder nicht hin.Wenn ich dort bleiben würde, käme ich abends vor 20Uhr nicht nach Haus und der KiGa geht nur bis 17Uhr. Mein Mann muss auch lange abends arbeiten. Ich brauch ne Stelle für den Vormittag oder eben nachmittags, aber so, daß ich die Zwerge um 17Uhr vom KiGa holen kann. Die Zeit für meine Kinder hätt ich schon gern, aber ich MUSS und WILL arbeiten gehn, aber die Zeiten müssen halt passen. Übrigens der Kleine ist dann 2Jahre, wenn er in den Kiga und und der Große geht erst mit 3Jahren rein.

Es stehen einem halt 3Jahre Elternzeit pro Kind zu und deshalb meine Frage hier!!!

LG

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Eigentlich müsste es so sein, daß der Zeitpunkt genommen wird, wo auch die Nachgeburt geboren ist. das kann schonmal ne Stunde noch dauern. Aber das macht keiner! Aber es ist allerdings so, daß wenn das Kind zBsp an der Grenze zu Frankreich geboren ist (/Frühgeburt oder so) und dann die Mama mit Kind, aber noch nicht geborenen Plazenta mit dem Rettungswagen in die nächste Klinik IN Frankreich gebracht wird; und DORT dann die Plazenta geboren wird; ist das Kind offiziell in Frankreich geboren. Auch wenn es noch in Deutschland rausgeflutscht ist!! Ist n doofes Beispiel, aber es stimmt!!! :-)

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