McDonalds Gutscheine nicht anerkannt
Mahlzeit,
habe mich heute gefreut, als ich auf der Homepage von McDonalds die neuen Gutscheine entdeckt habe. Diese sind gültig ab 05.09.2011. Vor ungefähr einer Stunde überkam mich der Hunger und ich habe mir 2 Stück ausgedruckt und mich auf den Weg gemacht. Anstelle meines Essens erhielt ich jedoch die Antwort, dass das erst ab morgen früh 10:30 Uhr geht, nachdem die Kassen umgestellt sind. Ich will nicht so einen Aufstand machen, aber ich wurde an dieser Stelle mit einem gültigen Gutschein in der Hand wieder weg geschickt. Schaut man mal ins BGB §796, dann steht da folgendes: " Der Aussteller kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen." Keine dieser 2 Aspekte trifft auf diese Sache zu und das die Kassen noch nicht umgestellt sind, ist doch ebenfalls nicht mein Problem oder meine Schuld, oder? Vielleicht gibts ja jemanden, der etwas Schlaues dazu zu sagen weiß. Wie würdet ihr euch verhalten?