Antwort
Flucht ist keine straftat in Deutschland!
Ich selber bin abgehauen ins ausland 3 jahre knast wegen körperverletzung!!!
Habe ein anwalt eingeschaltet wir haben eine vereinbarung mit der Stattsanwaltschaft abgemacht mein haftbefehl wurde aufgehoben ich bin zurück gekommen habe inerhalb 2 wochen wieder ein haftantritts termin bekommen bin in denn knast in der jva haben die mich gefragt wieso ich nicht in dem ersten termin erschienen bin und ich habe dennen meine Problemme geäussert!!! ES IST NIE ZUSPÄT SELBSTSTELLEN IST IMMER BESSER WIE ERWISCHT ZUWERDEN!