https://www.amazon.de/Soundkarte-TechRise-Lautst%C3%A4rkeregler-Kontrolle-Tablet-PC/dp/B01M0HP59L/ref=pd_cp_147_3?_encoding=UTF8&psc=1&refRID=5T31WNXYK78S8KHFH35J

der würde doch genauso gehen? wäre etwas billiger...

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Man muss seinen normalen Urlaub einreichen, muss aber rund um die Uhr für den Winterdienst bereit sein (Bereitschaft über 6 Mon) im Winter

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Der Käufer hat mir die genannte Hotel Adresse mit dem Gast Namen geschrieben nach dem Kauf zum Versand... und meinte die Ware is nicht angekommen, obwohl sie laut der DHL angekommen ist...

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Link zum Foto: http://www.appinformatica.com/imf/videoconferencia-video-conf.-logitech-quickcam-messenger-new-1g.jpg

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Es geht um einen Ticketbetrug (Fussballkarten) in mehreren Fällen bei verschiedenen Usern. Bezahlte Fussballkarten wurden vom Verkäufer nie versendet, aber das Geld einkassiert.

Und wir haben nur die Kontodaten etc. Da der Name wohl gefälscht ist.

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laut den ABGS, die dürften überall gleich sein

2.7. Weitergabe der Tickets

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Vereins und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,

Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein gewerblich und/ oder kommerziell zu veräußern im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden. Auf Verlangen des Vereins ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.

Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Verein ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket auch elektronisch zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.

Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Verein von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

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