Hallo, würde den täter denn keine Haftstrafe erwarten?

Würde er unter bestimmten Vorraussetzungen auch eine Strafmilderung krigen,wenn es nur einmalig war und er polizeilich nicht vorbestraft ist?(nur so ein gedanke)

Mfg

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sie tippt auf ca.14-15 Jahre

ab wann tritt die verjährung denn ein?

Mfg

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wie lang ist die verjährungsfrist?

Das ganze gesehen ist 5 Jahre her!

Sie war zu dem Zeitpunkt gerade 6.

Mfg

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Hallo,

wir haben jetzt mehr informetionen erhalten,und zwar weiß sie nicht genau,obs eine vergewaltigung ist. Er hat sie zwar aufgefordert sich nackt auszuziehen,aber sie hatte sich ja geweigert. (also nicht wie zuvor geschrieben,dass er es mit gewalt versucht hat). Dann hat er sie mit dem schlüpfer genommen,er selbst hatte aber auch einen schlüpfer an. In dem falle,ist sie jetzt ratlos.

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also,sie ist da bis jetzt eigentlich ganz gut zu recht gekommen,aber ihr problem ist,dass sie sich nur ganz schwer an das erinnern kann was wirklich passiert ist.

Das problem ist,sie weiß nicht wer es war!

Mfg

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