Bessere wäre es mitzuteilen ab wann voraussichtlich wieder mehr Zeit zur Verfügung steht, schließlich soll die Ausbildung ja nicht abgebrochen werden und wenig Zeit ist sicher kein Dauerzustand.
Insofern der Fahrschüler mindestens 18 Jahre alt ist und eignes Einkommen erzielt, biete es sich auch an, sich nach einer Fahrschule umzusehen, die Führerscheinfinanzierungen anbietet.
Ein entsprechendes Online-Verzeichnis dafür ist z. B. die Seite fahrschulenmap.de.
In den meisten Fällen gelten die folgenden oder ähnliche Bedingungen.
Vorausgesetzt, dass kein negativer Schufa-Eintrag vorliegt, darf die Laufzeit des Darlehens nicht länger sein, als die Laufzeit des Ausbildungsvertrages.
Wenn die Ausbildung drei Jahre dauert, dann kommt hier maximal eine Laufzeit von 24 Monaten in Frage.
Der eigene Wohnsitz und der Sitz des Ausbildungsbetriebes müssen in Deutschland sein, ferner muss eine deutsche Bankverbindung vorhanden sein.
Allgemein sollte nach einem Anbieter geschaut werden, der Auszubildende finanziert. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.