Ich legte meine mündliche Abiturprüfung (5. Prüfungskomponente) Mitte-Ende Mai 2017 ab.Das Fach ist Darstellendes Spiel. Nach Eintritt in den Prüfungsraum musste ich etwas feststellen: Es war kein Audio verfügbar, welches ich in meinen nötigen Materialien angab. Ich erklärte meine Situation den Prüfern, worauf der stellvertretende Schulleiter erschien und vorschlug den Raum zu wechseln (ein mir völlig neuer Raum, der nirgends angegeben wurde). Ich absolvierte die Prüfung war jedoch dauerhaft durch die neue Ortslage behindert worden (Stühle, Tische e.t.c, welche dauerhaft völlig im Weg standen und stark behinderten; das Fach war ja schließlich schauspiel-fordernt). Besteht eine Erfolschance diese Note (2 Punkte) anzufechten? Wie schreibe ich einen guten Widerspruch? Wo muss ich diesen einreichen?Mit freundlichen Grüßen,Evrim P.S. Meine Schule ist das Robert-Blum-Gymnasium, Berlin, Kolonenstraße (Schöneberg)die Monatsfrist ist noch 3 Tage bestehend, bitte um schnelle Antwort :S