eBay Käufer beschwert sich nach Monaten

Hallo ,

ich hatte vor Ewigkeiten (genauer gesagt am 29. Dezember 2012) einen Artikel auf eBay verkauft (für einen Freund) und diesen anschließend auch verschickt etc. (dies geschah Anfang Januar 2013). Ich erhielt darauf auch eine positive Bewertung des Käufers und ging nun natürlich davon aus, dass alles okay ist.

Nun hat sich gestern der Käufer des Artikel bei mir gemeldet und meint er möchte sein Geld zurück etc. , da es um einen Betrag von ~130€ geht, sehe ich dies aber nicht ein, nach einer solch langen Zeit (wer weis was er damit schon gemacht hat oder ob es überhaupt noch der Selbe Artikel ist).

Leider kann ich die Beschreibung auch nicht mehr einsehen (da älter als 90 Tage), sonst hätte ich diese hier herein kopiert.

Bei dem Artikel ging es um eine M50 Ansaugbrücke, erst meinte er in der Mail (gestern) es sei keine M50 Ansaugbrücke, später hieß es, dass der Auslassquerschnitt kleiner ist . Habe mich nun im Internet erkundigt und es gibt scheinbar zwei Varianten , jedoch passen beide auf den Motor. Es gibt wohl eine "kleine" vom 2, 0 Liter Motor und eine "große" von einem 2,5 Liter Motor (jedoch wie erwähnt kann man beide verbauen, nur eben ohne Mehrleistung, welche durch die 2,5er gegeben ist ... mehr dazu hier (http://www.motor-talk.de/forum/328i-m50-ansaugbruecke-t3835748.html) ).

Es wurde aber nichts davon geschrieben, dass es sich um die 2,5er handelt (sondern einfach nur M50 Ansaugbrücke), eine Teilenummer war leider nicht drauf (konnte ich somit nicht angeben). Angeben wurden alle Motor auf die es passt (also alle M50 und M52 Motoren (nach Umbau)).

Ich würde nun gerne Wissen , was ihr in meiner Situation tun würdet (ich meine er hat mich schon bewertet und es liegt eine sehr lange Zeit zurück und ich dachte alles hat seine Richtigkeit). Ich weis also nicht einmal ob es sich um die verkaufte Ansaugbrücke handelt oder nicht oder was damit gemacht wurde. Also was tun ? Ignorieren oder doch versuchen das ganze klarzustellen ?

Leider ist die Konversation vom ihm nicht sehr freundlich ... mir wurde gleich einmal gedroht (Geld zurück oder andere Ansaugbrücke). Daher auch meine Frage, muss ich als Privatverkäufer den Artikel zurücknehmen und erstatten ?

Hoffe auf rege Beteiligung .

Bedanke mich schon einmal bei euch :).

Lieben Gruß

Evolution34

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Danke für die schnellen und vielen Meinungen.

Ja, der Zusatz stand dabei auch der Verweis auf eine Privatauktion (ist auch als Privateskonto angemeldet).

Wie kann man seine Mail sperren ? Auf der Ignorierliste ? Da bekommt man aber trotzdem Mails ...

Dass er zum Anwalt rennt kann ich mir kaum vorstellen. Eine gute Rechtsschutzversicherung hätte ich , aber dass es soweit kommt möchte ich auch nicht.

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