2015 Schülerhilfe Einstiegsgehalt von 18 Euro pro 90 Minuten, also 9€ pro UE, das ergibt umgerechnet einen Stundenlohn von 12 Euro - jedoch ist zu berücksichtigen dass man wie in anderen Antworten bereits erwähnt hier als Honorarkraft einen Vertrag mit dem Instittat schließt - somit kein Angestelltenverhältnis.schließlich sind die Einnahmen aus dieser Tätigkeit nach dem §18 EStG zu versteuern, falls man den ab 1. Januar 2015 geltenden Grundfreibetrag von 8.472 Euro mit allen seinen Einkünften überschreitet. Weitere Abgaben wie für die Rentenversicherung können anfallen. Wird eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten, fällt man aus der Familienversicherung und muss selbst noch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen. Als Honorarkraft ist man selbst verantwortlich die Einkünfte entsprechend zu versteuern; zumindest in der Einkommensteuererklärung anzugeben, egal wie niedrig sie sind.

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