Hallo,

die Frage ist leider zu ungenau gestellt, um sie beantworten können. Es gibt viele unterschiedliche Auditarten (schaust Du hier http://www.loesungsfabrik-bodensee.de/index.php/info/audit ).

Alle diese Audits sollten nach einem Auditplan durchgeführt werden, da das Ziel der Audits aber verschieden ist (ein Produktaudit zum Beispiel prüft die Produktkonformität, ein Systemaudit die Systemkonformität), sind auch die Auditpläne stark unterschiedliche.

Viele Grüße

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Hallo,

das siehst Du genau richtig.

Raus mit den Dingern und als mitgeltende Dokumente im Handbuch erwähnen. Sonst muss ja immer bei einer kleinen Änderung an einer der Stellenbeschreibung praktisch auch das QM-HB geändert werden (Versionsnummer oder wie auch immer Ihr das macht).

Ich würde sowieso empfehlen ein möglichst schlankes Handbuch an sich und möglichst viel über mitgeltende Dokumente zu machen.

Viele Grüße

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Hallo JeK04,

ich weiß jetzt nicht, wie theoretisch oder praktisch Dein Konzept werden soll und vielleicht hast Du ja folgende Punkte auch schon in den von Dir genannten Überschriften eingruppiert.

  1. Festlegung eines Verantwortlichen für das Qualitätskonzept - Es muss einen Verantwortlichen dafür geben, denn wenn es alle machen sollen, dann macht es keiner.

  2. Wenn Du zum Beispiel vom PDCA-Zyklus redest, dann meinst Du sicher mit Konzept auch ein gelebtes System und keine statische Ausarbeitung. Daher würde ich auf jeden Fall auch Konzeptreviews einauen. Das Konzept muss regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft und verbessert werden.

  3. Hast Du Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen mit eingeplant?

  4. Was vielleicht auch ganz interessant wäre, wäre eine Verpflichtung der Leitung auf dieses Qualitätskonzept.

Wie Du merkst, komme ich eher aus der Praxis der ISO 9001, vielleicht konnte ich Dir trotzdem ein/zwei Anregungen geben.

Ich habe auf meiner Homepage auch einen Text zu Qualitätsmanagement in der Altenpflege veröffentlicht.

http://www.loesungsfabrik-bodensee.de/index.php/info/qualitaetsmanagement-in-der-altenpflege

Dieser befasst sich aber eher grundsätzlich mit dem Thema, da für mich Qualitätsmanagement in der Altenpflege etwas besonderes ist, weil es um eine Dienstleistung am und mit dem Kunden geht.

Bei Fragen einfach melden.

Viele Grüße

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Indem Sie nicht den kompletten Rechnungsbetrag auszahlt, sondern nur einen Teil davon. D.h. der Kunde bekommt nur insgesamt vielleicht 97-98% der Rechnungssumme ausgezahlt, den Rest behält die Factoringfirma.

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