Ich schließe mich splitfire an was die 2 Fragen angeht ist leicht verwirrend.
Aber egal zu Frage eins
Beim Auslesen sollte das Gerät einen Fehler anzeigen je nach Hochwertigkeit und Aktualität des Auslesegerätes sogar einen Text dazu was zu machen ist.
Wenn das nicht der Fall sein sollte bitte erstmal versuchen das Auslesegeräte zu aktualisieren.
Es kann natürlich auch am Steuergerät selber liegen bei französischen Autos weiß man da nie so genau.
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Jetzt zu Frage 2
Ja darf er. Solange das Brunnenwasser getestet ist sogar mit Kohlefilter dazwischen für seine Lebensmittel.
Ansonsten gäbe es nur Probleme wenn er das Wasser ins Abwasser einfach ableitet ohne Rücksprache der Wasserwirtschaft.
Jedoch wenn er es abfüllt in ein Becken , dann kostet das abpumpen. Was dann genau der Betrag der Abwasser Gebühren wäre.
Lg