Hallo, in unserer Mietwohnung war das Waschbecken verstopft. Nachdem wir den Vermieter darüber Informiert haben, kam ein paar Tage später eine Rohrreinigungsunternehmen. Dieser stellte fest, dass die Verstopfung in der Stichleitung zur Fallleitung liegt. Grund der Verstopfung, Haare, Fett, Verinkrustierung. Also das übliche. Nun sollen wir die kosten des Handwerkers übernehmen, jedoch hab ich nach Internetrecherchen festgestellt, dass einige sagen: Ab in der Wand Vermietersache und die anderen, erst ab Fallleitung. Wer muss nun die Rechnung tragen, da es sich um keine mutwillige Beschädigung oder unsachgemäße Benutzung handelte.

Danke mal im vorraus für die Hilfe!