Hallo,
ich habe eine Wohnung übernommen und das Mietverhältnis wird mit dem aktuellen Mieter weitergeführt. Die Nebenkosten sind im Mietvertrag mit 150 Euro vermerkt. Im Wirtschaftsplan vom Vorjahr wird das Hausgeld OHNE Instandhaltungsrücklagen ebenfalls mit 150 Euro vermerkt. Hier sind unter anderem folgende nicht umlegbaren Kosten (wie ich vorhin gelesen habe), wie Kontoführungsgebühren, Versammlungskosten und Verwaltungskosten aufgeführt. Der Eigentümer hat somit alle Kosten außer die Instandhaltungsrücklagen auf den Mieter umgelegt. Mir war das nicht bewusst. Jetzt habe ich den Mietvertrag, so wie er ist einfach übernommen.
Meine Frage: Kann ich auch diese "nicht umlegbaren" Kosten auf den Mieter umlegen, wenn das Mietverhältnis einfach so wie er bisher war übernommen wurde? Oder muss ich das dem Mieter mitteilen und diese Kosten selber tragen?
Danke